AGB

Gültig ab 01.01.2018

1. Geltungsbereich 

Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden einen festen Bestandteil jedes zwischen Lavaline Kaiser Vesnic, Dufourstrasse 13, 6003 Luzern (nachfolgend Lavaline) und im Online-Shop auf www.lavaline.ch und einem Kunden (nachfolgend Kunde) abgeschlossenen Vertrages. Für Lieferungen und Leistungen der Lavaline gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht weitere Verarbeitungen schriftlich getroffen sind und von der Lavaline bestätigt wurden. Lavaline kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Ausschlaggebend ist jeweils diejenige Version, welche bei einem Kauf oder einer Bestellung dem Kunden abgegeben wird. Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags akzeptiert der Kunde die Geltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Online-Shop wird die Akzeptanz der AGB separat eingefordert und durch die Bestellung verbindlich. 

2. Allgemeine Verbindlichkeit 
Mit der Erteilung und Annahme der Bestellung verpflichten sich der Kunde und die Lavaline zur Einhaltung der nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Die in den Verkaufs- und Lieferbedingungen festgesetzten gegenseitigen Verpflichtungen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung der Lavaline. Vorbehalten bleiben die besonderen Bestimmungen über die Lieferfrist. Mündliche und telefonische Abmachungen werden durch die Lavaline schriftlich bestätigt. Demzufolge gelten sie anlässlich einer Bestellung, einem Vertragsabschluss oder der Besitznahme der Ware als bekannt und ohne jeglichen Vorbehalt angenommen. Zusicherungen oder produktspezifische Konditionen bleiben vorbehalten und müssen auf jeden Fall von Lavaline schriftlich zugestimmt werden.  

3. Preise und Angebote 

Alle Angebote im Online-Shop, in den Katalogen, Prospekten, Ausstellungen usw. erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die Lavaline ist nur an Angebote gebunden, die persönlich an unseren Kunden gerichtet werden. Unsere Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von maximal einem Monat. Das Produktesortiment kann jederzeit und ohne besondere Anzeige geändert werden. Die Lavaline behält sich das Recht vor, die angegebenen Preise im Online-Shop, in der Ausstellung und in den Katalogen zu jeder Zeit und ohne besondere Anzeige zu ändern. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive 7.7% MwSt. Liefer-, Versand-, und Montagekosten werden separat aufgeführt und abgerechnet. Bei Bestellungen mit einem Warenwert unter Fr. 500.- kann ein angemessener Kleinmengenzuschlag belastet werden. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins verrechnet. Dieser kann je nach der gewählten Zahlungsart variieren. Für Mahnungen wird eine Mahngebühr erhoben. Falls mehrere Personen als Kunde die Bestellung unterschreiben, haften sie solidarisch. Lavaline hat das Recht, die Preise jederzeit zu ändern. Es gilt der Preis, der zum Zeitpunkt der Bestellung publiziert ist. Preisänderungen, die nach der Bestellung erfolgt sind, werden nicht berücksichtigt. 

4. Online-Kauf 

Voraussetzung für das Zustandekommen eines Kaufvertrages ist, dass die Lieferadresse in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein liegt. Bestellungen durch Minderjährige sind nur mit dem Einverständnis des gesetzlichen Vertreters erlaubt. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop ist kein rechtlich verbindlicher Antrag, sondern ein unverbindlicher Online-Katalog bzw. eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, das Produkt und oder die Dienstleistung im Online-Shop zu bestellen. Die im Online-Shop dargestellten Informationen werden ständig aktualisiert. Unser Anspruch ist, alle angebotenen Produkte und Dienstleistungen für unsere Kunden klar und aktuell zu führen. Wir beziehen diese Informationen zum Teil direkt von den Herstellern. Für Druckfehler, Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung. Deshalb sind alle Angaben auf www.lavaline.ch ohne Gewähr und nicht als Zusicherung zu verstehen. Eine Bestellung gilt als Angebot an den Online-Shop zum Abschluss eines Vertrages. Nach Übermittlung der Bestellung erhält der Kunde automatisch eine Eingangsbestätigung, die dokumentiert, dass die Bestellung beim Online-Shop eingegangen ist. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass die Bestellung beim Online-Shop eingegangen ist. Nach Empfang dieser Eingangsbestätigung kann der Kunde die Bestellungen nicht mehr ändern und ist an diese gebunden. 

Der Online-Shop ist ohne Nennung von Gründen frei, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen. In diesem Fall wird der Kunde informiert und allfällig bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorübergehend nicht lieferbare Produkte können nicht vorgemerkt werden. 

5. Bestellungen und Lieferfristen 

Die Lavaline setzt alles daran, um die Lieferfristen einzuhalten. Diese sind jedoch nur ungefähr und verpflichten die Lavaline keineswegs. Nicht eingehaltene Fristen geben dem Kunden kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag und auf Entschädigung seitens der Lavaline. Wird nach der Eingangsbestätigung festgestellt, dass ein Artikel nicht mehr verfügbar ist, wird die entsprechende Bestellung storniert. Weitergehende Ansprüche kann der Kunde nicht geltend machen. Die im Angebot oder in der Eingangsbestätigung genannte Lieferfrist oder Abholfrist gilt nur als Richtwert und ist nicht verbindlich. Bei den bestellten Waren wird zwischen Standard-Lagerartikeln und Extrabestellungen unterschieden. Eine Extrabestellung liegt vor, wenn ein Artikel in verschiedene Ausführungen (Variantenprodukte, kombinierten Farben und Fertigung auf Mass) bestellt werden kann und speziell für den Kunden hergestellt werden. Bei Extrabestellungen verlangt Lavaline jeweils eine Anzahlung von mindestens 1/2 des Kaufpreises. Die Bestellung beim Lieferanten wird erst nach Zahlungseingang ausgelöst. Eine Annullierung von Extrabestellungen ist nicht möglich. Insbesondere höhere Gewalt, Streik, Betriebseinstellung, Fertigungsbeschränkungen, Schäden an Fertigungsanlagen, Lieferverzug oder Nichtlieferung eines Zulieferanten, sonstige Katastrophenfälle, Verkehrsstörungen oder ähnliche unvorhergesehene und von unserem Willen unabhängige Ereignisse entbinden die Lavaline von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.  

6. Transport-, Verpackungsmaterial- und andere Kosten 

Allfällige Kosten für Transport, Einbau, Verpackung, Verpackungsentsorgung, Paletten, Paletten Entsorgung, Ablad, Einbringung, usw. sind in unseren Preisen nicht inbegriffen.  

7. Art der Lieferung der Ware 

7.1 Abholung in der Verkaufsstelle 

Bestellte Waren sind vom Kunden in unserem Geschäft an der Bahnhofstrasse 1 in 6037 Root abzuholen. Nach Mitteilung über den Eingang der Ware hat der Kunde maximal 15 Arbeitstage Zeit, die bestellte Ware abzuholen. Nach diesem Zeitpunkt hat der Kunde einen Unkostenbeitrag von CHF 5.- pro Tag für die Lagerung der Ware zu bezahlen. Wird die Ware vom Kunden nicht innert 12 Monaten seit Zusendung der Abholaufforderung abgeholt, wird die Ware ohne weitere Information von Lavaline entsorgt. Dies entbindet den Kunden nicht davor, den Kaufpreis und die Lagerkosten zu bezahlen. 

7.2 Lieferung und Montage durch Lavaline per LKW ans Domizil oder auf die Baustelle 

Artikel werden auf Wunsch und auf Kosten des Kunden an die vom Kunde mitgeteilte Adresse in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein geliefert und montiert. Unsere Waren werden durch die Lavaline selbst oder durch ein von uns beauftragtes Transportunternehmen geliefert, wobei der Abladeort von unseren Fahrzeugen leicht erreichbar sein muss. Die Ware muss am gleichen Tag von dem Kunden abgeladen werden. Die Lavaline stellt jegliche Wartezeit nach dem gültigen Tarif in Rechnung. Falls der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person jedoch bei der Anlieferung nicht anwesend ist, gilt die Ware als ordnungsgemäss übergeben. Für die Lieferung und Montage berechnet Lavaline eine Pauschale, welche in der Bestellung aufgeführt wird. Die Pauschale deckt die Lieferung des Artikels bis zur Bordsteinkante, ohne Einbringung. Der Beizug von Hilfsmitteln wie Umzugslift, Kranvorrichtung oder ähnliches muss vom Kunde organisiert und bezahlt werden. Für die Lieferungen an autofreien Orten gelten die Lieferzuschläge für den Transport der Ware bis zur Talstation oder soweit mit dem LKW zugefahren werden kann. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Lavaline keine Wandmontage vornimmt.  

7.3 Postversand 

Postversandfähige Artikel werden an eine Lieferadresse in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein zugestellt. Pro Sendung wird ein Versandspesenzuschlag gemäss aktuellem Tarif verrechnet. Bei Sperrgut-Artikeln gilt ein Versandspesenzuschlag für jeden zuzustellenden Artikel gemäss speziellem Tarif. Für Lieferverzögerungen durch den Versandweg übernimmt Lavaline generell keine Haftung. 

8. Gewährleistung wegen Mängel  

8.1. Kontrolle der Ware 

Nutzen und Gefahr gehen mit der Auslieferung der Ware von der Lavaline auf den Kunden über. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach der Übernahme zu prüfen. Transportschäden, Fehllieferungen und Fehlmengen sind innerhalb 48 Stunden der Lavaline schriftlich mitzuteilen.  

8.2. Mängelrüge 

Die Mängel sind genau zu bezeichnen. Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut, respektive weiterverwendet werden ansonsten gilt sie als genehmigt. Die Lavaline gibt die Mängelrüge an den betreffenden Lieferanten oder Hersteller weiter. Bei grösseren Schäden wird die Hinzuziehung eines Sachverständigen empfohlen. Versäumt dies der Kunde, so gilt die Ware als genehmigt. Handelsübliche oder herstellungstechnisch bedingte geringe Abweichungen in den Massen +/-5%, der Oberflächenbeschaffenheit, der Farbe und Struktur der Naturprodukte (Holz, Marmor, Leder, usw.), und generell alle sich von den gültigen Normen nicht abweichenden Unterschiede gelten nicht als Mängel sofern die gelieferte Ware zum vorgesehenen Gebrauch tauglich ist. Bild-Farbabweichungen in dem Online-Shop oder im Katalog können ebenso als Mängel nicht anerkannt werden. Es bestehen auch keine Mängel in folgenden Fällen: Missachtung anerkannter Regeln der Baubranche, unsachgemässe Behandlung, Verwendung, Umsetzung, Lagerung, Verstösse gegen technische Anleitungen oder Montage- und Unterhaltsanleitungen, falsch angegebenen Abmessungen der Ware, Verstösse gegen Konstruktions- oder andere Vorschriften unserer Lieferanten oder Hersteller, natürliche Abnützung oder übermässige Beanspruchung. Mängelrügen und Garantieansprüche befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung. Die Garantieleistung ist beschränkt auf die kostenlose Behebung der Mängel, wobei die Lavaline entscheidet, ob das beanstandete Produkt ersetzt, ein Preisnachlass gewährt oder der Preis zurückerstattet wird. Jede weitergehende Gewährleistung sowie Haftung für alle weiteren, direkten oder indirekten Schäden ist ausgeschlossen. Jegliche Beanstandungen nach dem Montieren und Verlegen werden abgelehnt. Kleine Mängel, welche die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigen, können deshalb nicht beanstandet werden. Retournierungen setzen unser vorgängiges, schriftliches Einverständnis voraus. Eine Rücknahme ist zudem nur bei originalverpackten Artikeln möglich und diese werden nur zu 80% gutgeschrieben.  

9. Garantieleistungen 

Die Garantiefristen sind im Obligationenrecht Art. 210 vorgesehen. Für die Gebrauchsware (gewerbliche Ware/Kunden) gilt die Garantiefrist von 1 Jahr für alle andere Ware/Kunden beträgt die Frist 2 Jahre. Nach Ablauf dieser Garantiefrist wird jede Haftung abgelehnt. Ersetzte oder zurückgenommene Teile gehen in das Eigentum der Lavaline über. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht in irgendwelcher Art an der gelieferten Ware selbst entstanden sind (direkte und indirekte Schäden), sind ausgeschlossen. Die Garantie beschränkt sich auf das beanstandete Produkt. Allfällige Kosten für den Ein- und Ausbau werden abgelehnt. Vorbehalten sind die Garantieleistungen, die der Lieferant oder der Hersteller direkt dem Kunden gewährleistet.  

10. Umtausch und Warenrücknahmen 

Umtausch und Rücknahme von Waren sind nur im Einverständnis mit der Lavaline möglich. Spezialanfertigungen und Waren, welche die Lavaline nicht an Lager führt oder die ab Fabrik geliefert wurden, zugeschnittenen (Tisch) Platten, Extrabestellungen (Spezialanfertigungen) Ware die nicht mehr oder nicht original verpackt ist, unvollständige, bereits montierte oder beschädigte Ware, Ausstellungsstücke und reduzierte Ware, werden nicht zurückgenommen und rückerstattet. Allfällige Transport- und Verpackungskosten trägt in jedem Fall der Kunde. Retourwaren werden nur in einwandfreiem Zustand angenommen.  

11. Zahlungsbedingungen 

Die Ware kann direkt gegen Barzahlung, Vorauskasse, Debitkarte, Kreditkarte, Paypal und Monatsrechnung erworben werden. Lavaline kann einzelne Zahlungsmittel ohne weitere Begründung generell oder für einzelne Kunden ausschliessen. Lavaline hat das Recht, auf einzelne Zahlungsmittel Zuschläge zu erheben. Lavaline behält sich das Recht vor, Bonitätsabklärungen über den Kunden einzuholen und kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten. 

Die Ware steht bis zu vollständiger Zahlung der Rechnungsforderung unter Eigentumsvorbehalt der Lavaline mit folgenden weiteren Regelungen: 
a) Die unter Eigentumsvorbehalt der Lavaline stehende Ware bleibt bis zur endgültigen Gutschrift auf dem Konto der Lavaline. Aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Lavaline gegen den Auftraggeber, auch aus laufender 

Geschäftsbeziehung, sind Eigentum der Lavaline. 
b) Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Lavaline auch nach Fristsetzung nicht nach, ist die Lavaline berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurückzunehmen.  

c) Die Zahlungsfrist lautet grundsätzlich 50% netto bei Bestellungseingang und 50% netto 10 Tage nach der Lieferung. Eine Bankgarantie für den vollständigen Zahlungsbetrag ist bei der Bestellung vorzuweisen. Wo es die Umstände erfordern, insbesondere bei Bestellungen von Einzel-, Sonder- oder Massanfertigungen wir die Lavaline ermächtigt, Barzahlung, Anzahlung, Sicherstellung und Vorauszahlung vor Ablauf der Zahlungsfrist zu verlangen. 

d) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne besondere Mahnung in Verzug. Die Lavaline ist berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu handelsüblichen Konditionen zu verlangen. Kunden die mit ihren Zahlungen länger als sieben Tage in Verzug sind, können mit sofortiger Wirkung und ohne besondere Mitteilung für weitere Lieferungen gesperrt werden. Die Lavaline behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverspätungen die verkaufte Ware zurückzunehmen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung, ist ein Verzugszins von 5% geschuldet. 

12. Eigentumsvorbehalt 

Die Lavaline und der Kunde vereinbaren hiermit ausdrücklich einen Eigentumsvorbehalt, gültig auf allen zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufverträgen. Der Kunde wird somit nicht Eigentümer der verkauften Ware anlässlich der Besitzübernahme, sondern erst mit der Bezahlung des gesamten vereinbarten Kaufpreises. Die Lavaline ist somit ermächtigt, die Eintragung des vorliegenden Eigentumsvorbehaltes in das öffentliche Register beim Betreibungsamt auf ihre Kosten einseitig zu veranlassen. Die Ware der Lavaline steht bis zu vollständiger Zahlung der Rechnungsforderung unter Eigentumsvorbehalt mit folgenden weiteren Regelungen: 

a) Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Lavaline auch nach Fristsetzung nicht nach, ist die Lavaline berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurückzunehmen.  

b) Die zurückgenommene Ware kann nach Androhung der Verwertung für Rechnung des Auftraggebers von der Lavaline freihändig zu einem angemessenen Preis verwertet werden.  

c) Die Rücknahmekosten werden dem Kunden in der Rechnung gestellt. 

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht 

Für alle Streitigkeiten, zu welchen der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen Anlass geben könnten, gilt der Sitz der Lavaline in 6000 Luzern als Gerichtsstand. Der Vertrag und die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen unterliegen dem schweizerischen OR Recht.  

Bei Streitigkeiten über Mängel, Lieferverzögerungen etc. wird die ISP (Interessengemeinschaft der Schweiz) nicht akzeptiert. Nur im gegenseitigen Einverständnis der Lavaline und des Auftragsgebers, wird eine neutrale und/oder unabhängige Expertise gestattet bzw. akzeptiert.